Psychotherapeutische Praxis

Dr. Katja Schnicker

praxis 2Ablauf & Kosten

Erstgespräch/Sprechstunden

Möchten Sie eine Psychotherapie bei mir beginnen, nehmen Sie gerne telefonisch (Mail-Box) oder über E-Mail Kontakt mit mir auf. Ich melde mich dann bei Ihnen und wir vereinbaren einen Termin für ein Erstgespräch, welches im Rahmen der sog. „Psychotherapeutischen Sprechstunde“ (Dauer bis zu 50 Min.) stattfindet. Im Erstgespräch besprechen wir ihr Anliegen (z. B. Beschwerden, Problembereiche), Ihre aktuelle Lebenssituation, ich führe eine erste diagnostische Untersuchung durch und wir klären organisatorische Fragen.
Das Erstgespräch/Sprechstunde dient auch dazu, zu klären, ob die von mir angebotene Psychotherapieform die ist, die für Ihre Problemlagen erfolgversprechend gilt oder ob ich Sie ggf. an andere Behandler verweisen muss.
Zum Erstgespräch benötigen Sie nur Ihre Versichertenkarte, eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie, dass es mir auf Grund zahlreicher Therapieanfragen leider nicht immer möglich ist, allen Patienten, die einen Sprechstundentermin erhalten, auch langfristig einen Therapieplatz anbieten zu können.
In weiteren Sprechstundenterminen (bis zu 3 à 50 Min. sind möglich) lernen wir uns gegenseitig kennen und es findet eine umfassende Diagnostik statt. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine Psychotherapie bei mir durchführen möchten.

Probatorische Sitzungen/Antragstellung

Nach den Sprechstunden ist es möglich, bis zu vier probatorische Sitzungen à 50 Min. durchzuführen. Entstehungs- und aufrechterhaltende Bedingungen der Problemlagen werden herausgearbeitet und Ihre Lebensgeschichte betrachtet. So können wir biografische Bezüge zur aktuellen Situation herstellen und gemeinsam ein erstes Erklärungsmodell erarbeiten. Anschließend werden Ihre Therapieziele und der Ablauf der Therapie besprochen.
In diesen ersten Gesprächen könne Sie und auch ich prüfen, ob die Basis für eine vertrauensvolle und gegenseitige offene Atmosphäre besteht, die Grundlage für eine zufriedenstellende Zusammenarbeit bilden.
Nach den Sprechstunden und den probatorischen Sitzungen stelle ich einen Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Je nach Komplexität der Symptomatik und Ihren Zielen kann eine Akutbehandlung (12 Sitzungen), eine Kurzzeit- (12 bis 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (60 bis max. 80 Stunden) durchgeführt werden. Die Therapiesitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche statt.

Kosten

Da ich über eine Zulassung der KV Hessen für die Durchführung von Verhaltenstherapie bei Erwachsenen (und somit über eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen) verfüge, werden die Kosten i.d.R. von allen gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Auch die meisten privaten Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Entscheidend ist hierbei aber, welche individuellen Vereinbarungen (Tarif) Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse getroffen haben. Bitte informieren Sie sich daher als Privatversicherter vor Therapiebeginn, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das Honorar für Privatversicherte und auch für Selbstzahler (wenn Sie die Psychotherapie  nicht über Ihre Krankenkasse abrechnen wollen) richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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